Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Unsere AGB gelten für Verträge über sämtliche Leistungen von COMPARAT einschließlich der dauerhaften Überlassung von Software nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrags.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen unserer Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen Kunden die vertraglich geschuldeten Leistungen vorbehaltlos erbringen.

(3) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Erbringung der bestellten Leistung annehmen können.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.

(3) Sämtliche Preisangaben COMPARATs in Prospekten, im Internet etc. sind unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Käufer/Auftraggeber dar, seinerseits ein Angebot abzugeben.

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager COMPARAT. Hinzu kommen Verpackungs- und Versandkosten sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

(2) Im Einzelfall behalten wir uns gegenüber Unternehmern als Kunden vor, eine Vorleistung in Höhe des vollen Auftragswertes zu verlangen. Die Bestellung wird in einem solchen Fall erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Dies gilt insbesondere bei Firmen, mit denen COMPARAT noch nicht im Geschäftsverkehr steht oder bei denen sich im Zeitpunkt des Auftragseingangs offene Rechnungen bereits im Mahnlauf befinden.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Soweit unsere Leistung an den Kunden den Verkauf beweglicher Sachen beinhalten, behalten wir uns bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

(2) Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn der konkrete Kaufgegenstand bereits bezahlt wurde.

(3) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.

§ 5 Mängelgewährleistung

(1) Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat uns gegenüber offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt seine Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte, soweit wir den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer beweglichen Sache übernommen haben. Bei Lieferung gebrauchter Sachen an ihn beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Die Gewährleistungsfrist bei Verträgen mit Unternehmern beträgt immer 1 Jahr.

(3) Weist die überlassene Open Source Software einen Mangel auf, finden die gesetzlichen Bestimmungen des Schenkungsrechts der §§ 521 ff. BGB entsprechende Anwendung.

(4) Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt § 6.

§ 6 Haftung für Schäden

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

(2) Ist der Kunde Unternehmer haftet COMPARAT bei Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden resultieren, nur für den typischerweise entstehenden Schaden; die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Lieferwertes begrenzt.

(3) Soweit COMPARAT Zugriff auf Dienste Dritter gewährt, haftet COMPARAT weder für die Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Dienste.

(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien der Kunden eingetreten wäre.

§ 7 Rücktrittsrecht

(1) Uns steht ein Rücktrittsrecht oder nach unserer Wahl ein Lieferungsaufschub zu, wenn wir ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft mit unseren Zulieferern abgeschlossen haben und aus diesem nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert worden sind. Gegenüber Verbrauchern verpflichten wir uns im Fall des Satzes 1, die eingetretene Situation dem Kunden unverzüglich anzuzeigen und schon geleistete Anzahlungen auf den Preis unverzüglich zu erstatten.

(2) Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde darf die von uns erworbene Software nur gemäß den Bedingungen der Lizenz nutzen, unter deren Geltung COMPARAT seinen Kunden die jeweilige Software überlassen hat. Diese Lizenzen räumen dem Nutzer ein einfaches urheberrechtliches Nutzungsrecht ein (§ 31 UrhG), womit das Kopieren und Verbreiten des Quelltextes, Bearbeitungen des Quelltextes, die wiederum kopiert und verbreitet werden dürfen, und das Kopieren und verbreiten des Programms im Format des (maschinenlesbaren) Objektcodes erlaubt ist.

(2) Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte der von COMPARAT überlassenen Software die zwingenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ergänzende Anwendung.

§ 9 Aufrechnungsverbot

Die Aufrechnung gegen unsere Forderung ist unzulässig, soweit die Forderung des Kunden nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 10 Gerichtsstand

(1) Ist der Kunde Verbraucher und hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Lübeck.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der COMPARAT Software-Entwicklung GmbH, Lübeck

Stand: 2007-04-18